Hundehalter in NRW, deren Hunde größer als 40 cm sind oder mehr als 20 kg wiegen, sind verpflichtet einen so genannten Sachkundenachweis abzulegen.
Diese Prüfung können Sie bei uns in der Praxis ablegen.
Die Prüfung für den Sachkundenachweis besteht aus zwei Teilen.
Zuerst müssen Sie einen Fragebogen mit 30 Fragen zu Haltung, Gesundheit und Verhalten des Hundes beantworten. Davon müssen mindestens 20 Fragen korrekt beantwortet werden. Anschließend findet noch ein Prüfungsgespräch zu diesen Themen statt.
Einen Link zu den Fragebögen und der entsprechenden Antwortschablone finden sie hier:
Fragebögen und Antwortschablone
Die Prüfung ist kostenpflichtig.
Falls Sie solch eine Prüfung ablegen wollen/müssen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Die oben genannte Regelung betrifft allerdings nur die „Großen Hunde“.
Manche Rassen werden als „Gefährliche Hunde „ eingestuft. Hierzu gehören zurzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.
Für die Haltung dieser so genannten „Gefährlichen Hunden“ muss neben weiteren Auflagen auch eine Sachkundeprüfung abgelegt werden, die allerdings nur beim Veterinäramt des Kreises erfolgen kann.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Landeshundegesetz.